|
|
1. Allgemeines
|
|
1.1 |
|
Für alle Angebote, Kostenvoranschläge, Verkäufe und Lieferungen gelten ausschließlich, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen oder etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, die nachfolgenden Bedingungen. Sie gelten ferner für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. |
|
1.2 |
|
Abweichende Bedingungen des Vertragspartners (nachfolgend „Auftraggeber“), die Creative Jugend Dortmund (nachfolgend „Anbieter“) nicht ausdrücklich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. |
|
1.3 |
|
Einbeziehung und Auslegung dieser Geschäftsbedingungen regelt sich ebenso wie Abschluss und Auslegung der Rechtsgeschäfte mit dem Kunden selbst ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Einheitlichen Internationalen Kaufrechtes ist ausgeschlossen. |
|
1.4 |
|
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist. |
|
1.5 |
|
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist Augsburg, Deutschland. Wir sind darüber hinaus berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Dies gilt nicht für Verbraucher. |
|
1.6 |
|
Durch die Rechnungsstellung erkennt der Auftraggeber diese AGB an und verpflichtet sich zu deren Einhaltung. |
|
1.7 |
|
Diese AGB sind gültig ab 20. März 2007 und ersetzen alle früheren Fassungen der AGB von der Creativen Jugend Dortmund. |
|
|
|
2. Auftragserteilung, Auftragsannahme und Termine
|
|
2.1 |
|
Aufträge sind nur bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. |
|
2.2 |
|
Es besteht ausschließlich ein Vertragsverhältnis zwischen Anbieter und Auftraggeber. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde als Wiederverkäufer (Agentur, etc.) fungiert. |
|
2.3 |
|
Liefertermine sind grundsätzlich als unverbindlich anzusehen. Die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Termine für die Auftragsfertigstellung entsprechen dem jeweiligen Planungsstand. Bei Nichteinhaltung ist uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Bis zu diesem Zeitpunkt können vom Auftraggeber bestellte und abgenommene Lieferungen und Leistungen von uns berechnet werden, es sei denn, der Auftraggeber würde durch die Berechnung wirtschaftlich unangemessen benachteiligt. |
|
2.4 |
|
Fixtermine für die Leistungserbringung sind nur gültig, wenn wir diese schriftlich als Fixtermin, Festtermin oder verbindlichen Termin bestätigen. Bei Fixterminen besteht bei Terminüberschreitung für den Auftraggeber das Recht zum sofortigen kostenfreien Rücktritt vom Vertrag. Bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Mitteilung des Rücktritts können von uns die bereits erbrachten und vom Auftraggeber abgenommenen Lieferungen und Leistungen berechnet werden, es sei denn der Auftraggeber würde durch die Berechnung wirtschaftlich unangemessen benachteiligt. |
|
2.5 |
|
Bei höherer Gewalt oder Umständen, welche die Ausführung angenommener Aufträge unausführbar machen oder erschweren, sind wir berechtigt auch bei bestätigten und bereits in der Ausführung befindlichen Aufträgen, unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche entweder vom Auftrag zurückzutreten oder den Auftragsumfang herabzusetzen oder den Auftrag entsprechend später zu erledigen. Eine vereinbarte Frist verlängert sich um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung durch den Auftraggeber ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung durch uns ist in diesen Fällen ausgeschlossen. |
|
2.6 |
|
Die Aussprache der angelieferten Texte orientiert sich an den Richtlinien des deutschen Dudens. Sollten Worte, Begriffe, Firmen- oder Eigennamen sowie Fremdwörter oder Satzzeichen im Text enthalten sein, welche von diesen Vorgaben abweichen, so verpflichtet sich der Auftraggeber dies vorab mitzuteilen. Creative Jugend Dortmund übernimmt für phonetischer Fehler, welche mangels entsprechender Absprache entstanden sind, keine Haftung. Selbiges gilt für den Fall, dass die angelieferten Texte Druck-, Grammatik-, Rechtschreib- oder Syntaxfehler enthalten. |
|
|
|
3. Vergütung
|
|
3.1 |
|
Für unsere Produkte und Dienstleistungen gilt unsere aktuelle Preisliste, es sei denn, es wurden mit uns andere, schriftlich bestätigte, Preise vereinbart. |
|
3.2 |
|
Die Preise verstehen sich für Lieferung ab Geschäftssitz Dortmund inklusive Umsatzsteuer, zuzüglich Verpackung und sonstiger Kosten. |
|
3.3 |
|
Für nachträgliche Änderungen, d. h. nach unserer Auftragsannahme, behalten wir uns eine zusätzliche Gebühr vor. |
|
3.4 |
|
Bei Stornierung eines Auftrages durch den Auftraggeber halten wir uns die Forderung einer Aufwandsentschädigung vor. |
|
3.5 |
|
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die von Creative Jugend Dortmund gelieferten Audioproduktionen nach Erhalt der Rechnung unverzüglich bezahlt werden.Die maximale First nach Rechnungsstellung beträgt 7 Werktage. Bei Erstbestellern erfolgt die Bezahlung – soweit nicht anderweitig vereinbart – via Vorkasse. Ab der 2. Bestellung ist die Rechnungsstellung als Alternative möglich. |
|
3.6 |
|
Rücklastschriften werden generell mit einer Gebühr von 15,00 Euro berechnet. |
|
|
|
4. Agenturprovision
|
|
4.1 |
|
Grundsätzlich sind alle Preise AE-fähig. Voraussetzung: Die Agentur fungiert als Wiederverkäufer und erbringt einen Nachweis über die Dienstleistung der Beratung des Kunden. |
|
4.2 |
|
Das Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen Agentur und Anbieter zustande. Die Agentur übernimmt das volle Risiko eines evtl. Forderungsausfalles gegenüber dem Endkunden. |
|
4.3 |
|
Bei erstmaliger Auftragserteilung ist der Handelsregisterauszug / die Gewerbeanmeldung der Agentur vorzulegen. |
|
|
|
5. Versand
|
|
5.1 |
|
Erfüllungsort ist Dortmund. |
|
5.2 |
|
Die Lieferung erfolgt an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Eine abweichende Vereinbarung bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. |
|
5.3 |
|
Der Versand erfolgt auf Rechnung des Auftraggebers. |
|
5.4 |
|
Sobald die Ware an einen Spediteur, Frachtführer oder die Post übergeben ist, spätestens bei Verlassen unserer Unternehmensräume, trägt der Auftraggeber die Gefahr für die Ware. Der Gefahrübergang auf den Auftraggeber erfolgt auch bei Franko- und Frei-Haus-Lieferungen. |
|
5.5 |
|
Jede Sendung, bei der eine äußerliche Beschädigung vorliegt, ist vom Auftraggeber nur anzunehmen unter Feststellung des Schadens seitens des Spediteurs/Frachtführers. Soweit dies unterbleibt, erlöschen alle Schadensersatzansprüche hieraus uns gegenüber. |
|
|
|
6. Eigentumsvorbehalt
|
|
6.1 |
|
Alle gelieferten Waren bleiben in unserem Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag. Handelt es sich bei dem Besteller um einen Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, bleibt die Ware unser Eigentum bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller. |
|
6.2 |
|
Die Forderungen des Vertragspartners aus etwaiger Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Vertragspartner zusammen mit anderen, nicht von uns verkauften Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Hälfte des Weiterveräußerungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware. |
|
6.3 |
|
Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Vertragspartner unverzüglich mitzuteilen. |
|
|
|
7. Zahlungsbedingungen
|
|
7.1 |
|
Die Zahlung erfolgt bei der ersten Bestellung via Vorkasse. Bei Selbstabholung hat Barzahlung zu erfolgen. Bei Nachnahmelieferungen entstehen derzeit zusätzliche EUR 5,80 Nachnahmegebühr. Wird die Annahme der Nachnahme verweigert, so erheben wir eine Schadensersatzpauschale in Höhe von 25 Euro. Der Auftraggeber hat jedoch die Möglichkeit, einen geringeren Schaden nachzuweisen, der dann zugrunde gelegt wird. Die Ware wird unabhängig davon in Rechnung gestellt. Eine Bezahlung auf Rechnung ist erst ab der 2. Bestellung möglich. |
|
7.2 |
|
Bei allen Aufträgen kann eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherstellung durch Bankbürgschaft oder Kreditkarte verlangt werden. Alle Produkte und Erzeugnisse der Firma Creative Jugend Dortmund müssen binnen 7 Werktagen überwiesen / bezahlt werden. |
|
7.3 |
|
Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsabschluss bekannt gewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so sind wir berechtigt, Vorauszahlung zu verlangen, Ware zurückzubehalten und die Weiterarbeit einzustellen. Diese Rechte stehen uns auch zu, wenn sich der Auftraggeber mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. |
|
7.4 |
|
Der Auftraggeber kann mit Ansprüchen gegen uns nur dann aufrechnen, wenn diese rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt worden sind. |
|
7.5 |
|
Zurückbehaltungsrechte können nur im Rahmen desselben Rechtsverhältnisses vom Auftraggeber geltend gemacht werden. |
|
7.6 |
|
Ansprüche gegen uns sind nicht abtretbar. |
|
|
|
8. Abrechnung Genehmigungen und Änderungen
|
|
8.1 |
|
Die von uns erstellten Rechnungen erfolgen unter dem Vorbehalt etwaiger Irrtümer. Wir können bis spätestens sechs Wochen nach Zugang der Rechnung beim Auftraggeber eine neue, berichtigte Rechnung erstellen. Sechs Wochen nach Zugang der Rechnung beim Auftraggeber gilt die Rechnung von diesem als genehmigt, es sei denn, sie wird innerhalb dieser Frist schriftlich unter Angabe der beanstandeten Rechnungsposition uns gegenüber gerügt. Nach Ablauf der Sechs-Wochen-Frist ist eine Änderung der Rechnung ausgeschlossen. |
|
8.2 |
|
Dies gilt auch für gewünschte Änderungen des Rechnungsempfängers oder der Rechnungsanschrift. Die Sechs-Wochen-Frist berührt nicht die Pflicht zur Zahlung oder die Pflicht zur Mängelrüge innerhalb der in diesen AGB bestimmten kürzeren Fristen. |
|
|
|
9. Handelsbrauch und Copyright
|
|
9.1 |
|
Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Audio- und Werbebrachen (z. B. keine Herausgabepflicht von Rohmaterial, welches zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt wurde), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde. |
|
9.2 |
|
Für von uns im Kundenauftrag erbrachte kreative Leistungen behalten wir uns alle Rechte vor (Copyright). Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Das Copyright kann dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies schriftliche vereinbart ist. Die Rechte gehen in diesem Falle erst mit Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des Auftraggebers bzw. des Dritten über. |
|
|
|
10. Daten und Auftragsunterlagen des Auftraggebers sowie Datenverarbeitung
|
|
10.1 |
|
Die von uns aufgrund des Geschäftsvorfalls erhaltenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung in unserem Hause gespeichert. |
|
10.2 |
|
Alle vom Auftraggeber eingebrachten oder übersandten Sachen, insbesondere Vorlagen, Daten und Datenträger, werden nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endproduktes hinaus archiviert. Sollen diese Sachen versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen. Eine Haftung durch uns für Beschädigung oder Verlust egal aus welchem Grund ist ausgeschlossen. |
|
10.3 |
|
Der Versand von Daten oder anderen Auftragsunterlagen an den Auftraggeber oder einen Dritten erfolgt gegen Entgelt. |
|
|
|
11. Lizenzen
|
|
11.1 |
|
Der Kunde erhält die Lizenz zur Benutzung der Audioproduktionen erst durch die vollständige Begleichung der Rechnung. Wird die Produktion zuvor eingesetzt, verstößt der Kunde gegen geltendes Recht. In diesem Fall behält sich Creative Jugend Dortmund ausdrücklich Schadensersatzforderungen vor. Etwaige weitere Forderungen Dritter bleiben vorbehalten. |
|
11.2 |
|
Soweit nicht anders vereinbart, erhält der Kunde mit Rechnungsbegleichung das Recht zur zeitlich unbegrenzten Nutzung der Produktionen in Zusammenhang mit einem Unternehmen und dem vorher vereinbarten Verwendungszweck. Weitergehende Nutzung bedarf der vorherigen, schriftlichen Genehmigung durch Creative Jugend Dortmund. |
|
11.3 |
|
Die von uns angefertigten Audioproduktionen sind nur für legale Einsatzzwecke zu verwenden. Für etwaige, durch andere Einsatzzwecke entstandene Schäden, behält sich Creative Jugend Dortmund rechtliche Schritte bzw. Schadensersatzansprüche vor. |
|
11.4 |
|
Ausdrücklich ausgeschlossen ist der Weiterverkauf der beim Anbieter erworbenen Produkte und Nutzungslizenzen (Ausnahme: Agenturen). Zuwiderhandlungen werden mit einer Vertragsstrafe geahndet. |